Reglement für Kostenbeiträge an Regatta-TeilnehmerInnen
1. Der Vorstand stellt jährlich einen bestimmten Budgetbetrag zur Verfügung mit der Absicht, die Regattatätigkeit der Aktivmitglieder mit einem Kostenbeitrag zu fördern. Der Gesamtbetrag wird jedes Jahr festgesetzt und durch die Generalversammlung bestätigt. (Für das Jahr 2008 hat die GV einen Betrag von Fr. 1500.- festgesetzt. / Red.)

2. Jedes Aktiv-Mitglied mit einem H-Boot hat Anspruch auf einen Kostenbeitrag, wenn es zu einer Schwerpunktregatta im Inland, zur Schweizermeisterschaft oder zur Weltmeisterschaft sein H-Boot über Land transportieren muss. Der Anspruch besteht immer für einen Hin- und Rücktransport eines H-Bootes.

3. Der Kostenbeitrag pro transportiertes H-Boot wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach der Anzahl Boote innerhalb eines Vereinsjahres (1.11. - 31.10). Der Höchstbetrag pro Transport lautet zur Zeit für:

WM im Ausland Fr. 200.-
WM in der Schweiz und Grenzgewässer Fr. 100.-
SM Fr. 100.-
Schwerpunktregatten Fr. 100.-

Es wird pro Boot maximal ein Kostenbeitrag von Fr. 300.- ausbezahlt.

5. Wird der budgetierte Gesamtbetrag überschritten, müssen die obigen Einzelbeträge um den entsprechenden Faktor oder Prozentsatz gekürzt werden, damit der Budgetbetrag eingehalten werden kann. Die offizielle Regattarangliste ist der Ausweis für die Berechtigung des Kostenbeitrages.

6.

Um die Kostenbeteiligung zu erhalten, muss jedes Aktivmitglied seine Ansprüche unter Beifügen der entsprechenden Ranglisten und der Zahlungsverbindung schriftlich oder per E-Mail bis am 31. Oktober (Eingangsdatum) des Laufjahres bei der H-Boot-Kasse geltend machen. Bei zu später, unvollständiger oder nicht eingereichter Geltendmachung entfällt der Anspruch.

7. Die Kostenbeiträge werden von der SHA jeweils bis Ende des laufenden Kalenderjahres ausbezahlt.

8. Dieses Reglement wird jedes Jahr in der ersten Ausgabe der SHA-News veröffentlicht. Zudem ist das Reglement auf der SHA-Homepage einsehbar.

9. Bei Verfahrensfragen oder Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Gesamtvorstand.

  Zürich, 30. Januar 2008
Der Vorstand
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