Die Statuten der "neuen" Schweizerischen H-Bootklasse SHA - 30.11.23
1. Name, Sitz
Unter der Bezeichnung “Schweizerische H-Boot Vereinigung“(Swiss H-Boat Association, SHA) besteht ein Verein im Sinne von Art.60ff ZGB.
Die SHA ist Vollmitglied der Internationalen H-Boat Association (IHA)
Sitz der SHA ist der jeweilige Sitz des Präsidenten
2. Zweck
Die SHA verfolgt folgende Zwecke:
- Informations-und Kontaktstelle rund um das H-Boot für H-Boot Eigner und Interessierte in der Schweiz
- Unterstützung und Förderung des H-Bootes in der Schweiz
3. Mittel
Die SHA verfügt über folgende Mittel:
- die ehrenamtliche Tätigkeit
- Beiträge der Mitglieder
- Freiwillige Beiträge
4. Mitgliedschaft und Organe
Der Jahresbeitrag für MItglieder beträgt CHF 20.00
Die Organe der SHA sind:
a) die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Januar statt.
Es bedarf einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Die Generalversammlung wird durch den Präsidenten geleitet.
b) der Vorstand, der aus folgenden Funktionen besteht:
Präsident, Kassier, Sekretär
Der Vorstand kann sich über seine Kompetenzen absprechen und bestimmt den Verantwortlichen für die Homepage.
Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre.
Präsident
- leitet die GV
- überwacht die Tätigkeit des Vorstandes
- führt das Sekretariat mit Mitgliederverzeichnis und Bootsregister
- verfügt über eine Vollmacht auf die flüssigen Mittel
Kassier
- ist verantwortlich für die finanziellen Belange der Vereinigung
- Buchführung, jährliche Abrechnung zuhanden der GV
- verfügt über eine Vollmacht auf die flüssigen Mittel
Sekretär
- pflegt Kontakt zur technischen Kommission der IHA
- ist zuständig für die Zuteilung und Kontrolle der Segelnummern
5. Finanzielle Bestimmungen
Das Rechnungsjahr beginnt am 1.Januar und endet am 31.Dezember. Die Beiträge werden bis 31.März bezahlt.
Die Rechnung wird jeweils an der GV des kommenden Jahres abgenommen.
Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Die Fusion oder Auflösung der Vereinigung kann von der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die letzte Generalversammlung befindet über die Verwendung des Vermögens.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des ZGB zum Vereinsrecht Art.60-Art79.
30.November 2023
1. Name, Sitz
Unter der Bezeichnung “Schweizerische H-Boot Vereinigung“(Swiss H-Boat Association, SHA) besteht ein Verein im Sinne von Art.60ff ZGB.
Die SHA ist Vollmitglied der Internationalen H-Boat Association (IHA)
Sitz der SHA ist der jeweilige Sitz des Präsidenten
2. Zweck
Die SHA verfolgt folgende Zwecke:
- Informations-und Kontaktstelle rund um das H-Boot für H-Boot Eigner und Interessierte in der Schweiz
- Unterstützung und Förderung des H-Bootes in der Schweiz
3. Mittel
Die SHA verfügt über folgende Mittel:
- die ehrenamtliche Tätigkeit
- Beiträge der Mitglieder
- Freiwillige Beiträge
4. Mitgliedschaft und Organe
Der Jahresbeitrag für MItglieder beträgt CHF 20.00
Die Organe der SHA sind:
a) die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im Januar statt.
Es bedarf einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen.
Die Generalversammlung wird durch den Präsidenten geleitet.
b) der Vorstand, der aus folgenden Funktionen besteht:
Präsident, Kassier, Sekretär
Der Vorstand kann sich über seine Kompetenzen absprechen und bestimmt den Verantwortlichen für die Homepage.
Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre.
Präsident
- leitet die GV
- überwacht die Tätigkeit des Vorstandes
- führt das Sekretariat mit Mitgliederverzeichnis und Bootsregister
- verfügt über eine Vollmacht auf die flüssigen Mittel
Kassier
- ist verantwortlich für die finanziellen Belange der Vereinigung
- Buchführung, jährliche Abrechnung zuhanden der GV
- verfügt über eine Vollmacht auf die flüssigen Mittel
Sekretär
- pflegt Kontakt zur technischen Kommission der IHA
- ist zuständig für die Zuteilung und Kontrolle der Segelnummern
5. Finanzielle Bestimmungen
Das Rechnungsjahr beginnt am 1.Januar und endet am 31.Dezember. Die Beiträge werden bis 31.März bezahlt.
Die Rechnung wird jeweils an der GV des kommenden Jahres abgenommen.
Für die Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Schlussbestimmungen
Die Fusion oder Auflösung der Vereinigung kann von der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die letzte Generalversammlung befindet über die Verwendung des Vermögens.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des ZGB zum Vereinsrecht Art.60-Art79.
30.November 2023
Das Protokoll der Gründungsversammlung, 30.11.23
Gründungssitzung der Koordinationsstelle der H-Boot-Klasse in der Schweiz
Zürich, 30. November 2023, Clubhaus Segelclub Enge, 19:00 Uhr
1.Die Koordinationsstelle wird als Verein per 1. Januar 2024 gegründet.
Anwesende Mitglieder: Marco Bühler, Thomas Moser, Christian Fierz, Elisabeth Müller, Enrico Vaccaro, Chiara Mani, Ulli Scheu, Peter Graf, Martin Unterweger, Madeleine Kohler, Bruno Schäuble
2.Vorstand - Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Ulli Scheu, Präsidentin
Marco Bühler, Sekretär
Enrico Vaccaro, Kassier
3.Statuten - Die von Ulli Scheu erstellten Statuten werden so genehmigt. Sie werden auf der Webseite publiziert werden.
4.Finanzielles - Per 1. Januar 2024 wird ein Postfinance-Konto eröffnet. Der von der letzten GV der SHA genehmigte Startbeitrag von CHF 3000 wird darauf überwiesen.
Die 3 Vorstandsmitglieder Ulli Scheu, Marco Bühler und Enrico Vaccaro erhalten je eine Einzelvollmacht für den Zugriff auf das Konto.
5.Webseite/Aktivitäten
Zugriff auf die Webseite erhalten die Vorstandsmitglieder.
Nebst Informationen um das H-Boot und die internationalen Verbände, ist ein Marktplatz vorgesehen. Die Koordinationsstelle ist nicht Mitglied von Swiss Sailing.
Als Auskunfts- und Kontaktperson für die verschiedenen Regionen werden die folgenden Personen auf der Webseite mit deren E-Mail-Adresse genannt:
Beatrice Duperrut (Thuner See)
Peter Graf (Vierwaldstätter See)
Thomas Moser (Zürichsee)
Enrico Vaccaro (Tessin)
Marco Bühler (Bodensee)
Interessierte BootseignerInnen und Segelbegeisterte können gegen einen jährlichen Beitrag zur Kostendeckung der Koordinationsstelle beitreten. (aktuell CHF 20)
Gossau, 14.12.2023 der Protokollführer, Marco Bühler
Der Vorstand:
Präsidentin: Ulli Scheu
Sekretär: Marco Bühler
Kassier: Enrico Vaccaro Konto: Postfinance SHA, Iban CH24 0900 0000 1627 8162 2 Savosa
Präsidentin: Ulli Scheu
Sekretär: Marco Bühler
Kassier: Enrico Vaccaro Konto: Postfinance SHA, Iban CH24 0900 0000 1627 8162 2 Savosa